Satzung

§ 1 Namen des Fanclubs

  1. Der Fanclub führt den Namen: LA BESTIA NEGRA 2008
  2. Der Fanclub wurde am 07.06.2008 in 88339 Bad Waldsee gegründet und ist offiziell als Fanclub beim FC Bayern München registriert.

§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede Person werden.
  2. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Fanclub gerichtetes Anmeldeformular erforderlich
  3. Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  4. Mit Abgabe des Anmeldeformulars
  5. Eine Ehrenmitgliedschaft ist möglich.

§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede Person werden.
  2. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Fanclub gerichtetes Anmeldeformular erforderlich
  3. Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  4. Mit Abgabe des Anmeldeformulars.5. Eine Ehrenmitgliedschaft ist möglich.

§ 3 Aufnahmegebühr und Beitrag

  1. Diese wird durch den Vorstand festgelegt, dem hierzu Vorschläge von den einzelnen Mitgliedern zur Höhe der Beiträge unterbreitet werden sollen. Zum Zeitpunkt der Niederschrift werden folgende beiträge erhoben:
    • 12 € p.P./Saison
    • 6 € p. Kind/Saison
    • 25 € p. Familie/ Saison

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluß des Mitgliedes aus dem Fanclub
  2. Der Austritt aus dem Fanclub kann durch eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft beim Vorstand mit einer Frist von einem Monat jeweils zum 30.6. und 31.12. eines jeden Jahres erklärt werden.
  3. Minderjährige bedürfen zum Austritt der vorherigen schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
  4. Ist ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Fanclub ganz oder teilweise in Verzug, kann der Vorstand das Mitglied ausschließen.
  5. Ein Mitglied, das gegen die Interessen des Fanclubs und gegen seine Satzung gröblich verstoßen hat, das sich grob unsportlich verhält oder das durch sein Verhalten innerhalb oder außerhalb des Fanclubs dessen Ansehen schädigt, kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung aus dem Fanclub ausgeschlossen Hierzu zählen insbesonders Rechtsradikalismus jeglicher Form und gewaltbereite Fußballfans, sog. HOOLIGANS.
    • Vor der Beschlußfassung hat die Mitgliederversammlung den Beteiligten Gelegenheit Gehör zu gewähren. Eine schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der maßgeblichen Versammlung zu verlesen.
    • Über jeden Mitgliedsausschluß ist durch schriftlichen Beschluß zu entscheiden. Der Beschluß ist zu begründen und dem betroffenen Mitglied unverzüglich schriftlich zuzustellen.
  6. Ausscheidende Fanclubmitglieder haben unbeschadet des Beendigungszeitpunktes keinerlei Ansprüche gegen den Fanclub auf vollständige oder teilweise gezahlten Rückvergütung, Beiträgen oder sonstigen Leistungen. 

§ 5 Anträge

  1. Anträge zur Änderung der Satzung müssen 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand des Fanclub eingereicht sein, damit diese den Mitgliedern rechtzeitig genug bekannt gemacht werden können.
  2. Alle andere Anträge können vor Beginn einer Versammlung gestellt werden.

§ 6 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von seinen Stellvertreter geleitet.
  2. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Es soll folgende Feststellung enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Tagesordnung und die einzelnen Abstimmungsergebnisse. Außerdem sind Diskussionsbeiträge der Mitglieder, sofern sie sich auf grundsätzliche Themen beziehen, im Protokoll in ihren Kernaussagen wiederzugeben. Bei Satzungsänderungen ist der genaue Wortlaut anzugeben.
  3. Zum Protokollführer wird der Schriftführer oder ein Vertreter bestimmt.
  4. Protokolle der Mitgliederversammlung sind binnen 3 Monaten nach einer Versammlung den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen.
  5. Der Versammlungsleiter bestimmt die Form der Abstimmung. Die Abstimmung muß jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn dies bei anstehenden Wahlen mindestens 10, im Übrigen die Hälfte der bei der Abstimmung anwesendenstimmberechtigten Mitglieder beantragt.
  6. Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist für die auf der Tagesordnung aufgeführten Punkte ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
  7. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit nicht diese Satzung zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt.
  8. Satzungsänderungen können nur mit 3/4-Mehrheit der Stimmen beschlossen  werden.
  9. Soll die Auflösung des Fanclubs beschlossen werden, so ist eine ausdrücklich zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller Stimmberechtigten anwesend sind. Ist danach die Mitgliederversammlung für den Fall der Auflösung des Vereines nicht beschlussfähig, so ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die immer beschlussfähig ist, wenn hierauf in der erneuten Einberufung ausdrücklich hingewiesen worden ist. Für die Beschlussfassung selbst ist schriftliche Abstimmung und eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Stehen Wahlen zur Beschlussfassung, ist derjenige gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus :
    • dem 1. Vorsitzender : Sebastian Haibel
    • seinen 2 Stellvertretern: Willy Gnacke und Martin Wirbel

Bad Waldsee, den 01.07.2015; der Vorstand: Sebastian Haibel, Willy Gnacke, Martin Wirbel

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